01.08.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 in Luxemburg das Urteil gefällt, dass die Zeiterfassung geleisteter Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in den EU-Mitgliedstaaten verpflichtend ist.
Die Deutsche Bank wurde von einer spanischen Gewerkschaft verklagt, da sie den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen in dem sie die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzeichnen, zum Schutz der Arbeitnehmer. Zuvor wurde von der Deutschen Bank vor dem Tribunal Supremo (oberstes Gericht Spaniens) argumentiert, dass eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung nach dem spanischem Recht nicht bestände.
Dies sieht der Europäische Gerichtshof jedoch anders. Der EuGH stellte fest, dass die tägliche Arbeitszeit und geleistete Überstunden der Arbeitnehmer ohne eine systematische Erfassung nicht ermittelt werden kann. Dementsprechend lautete das Urteil – Arbeitgeber sind zur Personalzeiterfassung verpflichtet.
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