Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) soll eine umfassende und grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten.
Insbesondere in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen ist die Einhaltung der Vorgaben des BITV bindend vorgeschrieben.
Das gilt nun auch auf interne elektronische Verwaltungsabläufe. In AIDA geht es hierbei um WEB Selfservice, Selbst- und Gruppenleitungsauskünfte sowie papierloses Antragswesen. AIDA wurde hierauf überprüft und hat alle Tests bestanden.
Sehbehinderte Mitarbeitende lesen die Informationen mittels Brailletastatur oder hören die Inhalte der angezeigten Webseite über Screenreader. Das entlastet sie von zeitaufwändigen Rückfragen bei der Personalabbteilung.
Digitaler Zugang für alle und eine barrierefreie Nutzung – vor allem für Menschen mit Sehbehinderung – zu ermöglichen – für AIDA keine Pflicht, sondern Verpflichtung.
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